Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehr Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 88 Abs 2 SPG (Beschwerden gegen „schlichtes Polizeihandeln“)
§ 89 Abs 1 SPG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten; Sonderfall der Dienstaufsichtsbeschwerde)