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VwGH 24. 9. 2003, 2003/04/0132 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/1634ZfV 2004, 804 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 175 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idF vor BGBl I 2002/111 (Gebundenes Gewerbe, Bewilligung, Erteilungsvoraussetzungen; ua Zuverlässigkeit)

§ 258 Abs 2 Z 1 GewO 1994 idF vor BGBl I 2002/111 (Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften; Zuverlässigkeit iSd § 175 Abs 1 , keine bei Verstoß gegen Vorschriften des AÜG; Zulässigkeit eines Gegenbeweises, keine; rechtskräftige Bestrafung, Bindungswirkung; Änderung durch Wiederaufnahmeantrag, keine)

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