§ 5 Krnt JagdG 2000 (Eigenjagdgebiet, 115 ha)
§ 6 Abs 1 Krnt JagdG 2000 (Gemeindejagdgebiet)
§ 7 Abs 2 Krnt JagdG 2000 (Zusammenhang und jagdliche Nutzbarkeit von Grundflächen; kein selbstständiges Jagdgebiet bildende Grundflächen wie Wege, Eisenbahngrundstücke, Gewässer und ähnliche Grundflächen, die nach Umfang oder Gestalt für sich allein einen ordentlichen Jagdbetrieb nicht gestatten; Bewuchs allein nicht maßgebend)