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VfGH 30. 9. 2003, G 376/02 (JAGDRECHT)

JudikaturJAGDRECHTZfV 2004/1473ZfV 2004, 720 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 68 Abs 1 Z 23 Krnt JagdG (Beschränkung der Jagdausübung; Verbot der Errichtung oder Aufrechterhaltung von Ansitzeinrichtungen innerhalb einer Zone von 100 m entlang der Jagdgebietsgrenze ohne schriftliche Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdgebietes; angemessene Frist ist gem § 68 Abs 7 einzuräumen)

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