§ 175 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (gemeinsame Bestimmungen für bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe; Bewilligungsvoraussetzungen; ua Zuverlässigkeit)
§ 258 Abs 2 Z 1 GewO 1994 (Überlassung von Arbeitskräften, Besondere Voraussetzungen; Ausschluss der Zuverlässigkeit; Verstoß gegen Vorschriften des AÜG; Zulässigkeit eines Gegenbeweises, keine)