§ 12 Abs 4 Sbg GVG (Grundverkehrsbeauftragter, Verweis an Grundverkehrslandeskommission; Voraussetzung für Genehmigungsverfahren; deutscher Staatsangehöriger; Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit)
VwGH 25.07.2003, 2000/02/0109
Mit Eingabe vom 13. 12. 1999 zeigte der Bf, ein dt StA, den Kaufvertrag vom selben Tag betreffend ein näher genanntes Baugrundstück in Zell am See (einschließlich eines darauf befindlichen Wohnhauses) dem Grundverkehrsbeauftragten des Landes Sbg unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit an. Mit B vom 13. 3. 2000 verwies der Grundverkehrsbeauftragte des Landes Sbg den Bf gem § 12 Abs 4 des Sbg GVG 1997 an die Grundverkehrslandeskommission. Im Lichte der Ausführungen im Urteil der EUGH vom 05.03.2002, in der Rechtssache (515/99 ua Reisch ua) zu den Best der Sbg GVG, Rn 38-40 erweist sich der angef B als inhaltlich rechtswidrig, zumal die Verweisung nach § 12 Abs 4 GVG 1997 Voraussetzung und somit Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens nach den §§ 13 ff leg cit ist. Einer Anwendung des § 12 Abs 4 Sbg GVG 1997 stand im Beschwerdefall die Kapitalverkehrsfreiheit im Hinblick auf die mit der Auslösung eines Bewilligungsverfahrens verbundenen unzulässigen Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs entgegen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.