§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungsverfahren, Interessensschutz; Nachbar, befürchtete Einwirkungen auf Fischteichanlage und folgendes Ausbleiben von Kunden; persönliche Gefährdung oder Belästigung, keine)
§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungsverfahren, Interessensschutz; Nachbar, befürchtete Einwirkungen auf Fischteichanlage und folgendes Ausbleiben von Kunden; persönliche Gefährdung oder Belästigung, keine)