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VwGH 19. 3. 2003, 2001/03/0025 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/1323ZfV 2004, 670 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 3 Z 7 GefahrgutbeförderungsG (Beförderer)

§ 7 Abs 2 Z 7 GefahrgutbeförderungsG (Beförderung gefährlicher Güter nur, wenn dem Beförderungspersonal die vorgeschriebenen Begleitpapiere und Ausstattungsgegenstände übergeben wurden)

§ 27 Abs 1 Z 1 GefahrgutbeförderungsG (Übertretung; Beförderung gefährlicher Güter durch den Beförderer entgegen § 7 Abs 2 ; Mindeststrafe 726 EUR; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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