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VwGH 19. 3. 2003, 2001/03/0020 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/1322ZfV 2004, 670 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 7 Abs 2 Z 7 GefahrgutbeförderungsG (Beförderung gefährlicher Güter nur, wenn dem Beförderungspersonal die vorgeschriebenen Begleitpapiere und Ausstattungsgegenstände übergeben wurden)

§ 13 Abs 3 GefahrgutbeförderungsG (Pflicht des Lenkers, die Begleitpapiere und Ausstattungsgegenstände mitzuführen)

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