§ 12 Abs 1 TLFG 1996 (Feststellung des Besitzstandes durch AgrarBeh; Erhebung auch von Rechten dritter Personen an den einbezogenen Grundstücken)
§ 12 Abs 3 TLFG 1996 (Erlass eines Besitzstandausweises; Inhalt; Rechte Dritter müssen nicht in den Besitzstandausweis aufgenommen werden)