§ 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabenG (Gebrauchserlaubnis; Gebrauch von öff Gemeindegrund)
§ 2 Wr GebrauchsabgabenG (ebenso; auf Antrag; Antrag gilt gleichzeitig als Antrag um Erteilung der Baubewilligung, soweit solche für das Vorhaben erforderlich)
§ 10 Abs 2 Wr BauO (bekanntgegebene Baulinie; Recht, an ihr Fenster und vor ihr Anschlüsse an die in den Verkehrsflächen liegenden Straßenkanäle herzustellen; Frontrecht; keine weitergehenden Rechte im Verfahren zur Erteilung einer Gebrauchserlaubnis; Restbreite des Gehsteigs von 4,50 m)