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VwGH 23. 1. 2003, 2000/06/0182 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/1240ZfV 2004, 632 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 11 Abs 1 Sbg BGG (Mindesthöhe und Höchsthöhe der Bauten; die Höhe, die nicht unterschritten bzw überschritten werden darf; Bestimmung auch durch die Anzahl der Geschoße; einzuberechnen jedes Geschoß, welches über mindestens die Hälfte seiner Fläche mehr als 1 m über das angrenzende Niveau hinausragt; Beurteilung anhand des ursprünglichen Geländes, vor im Zuge der Bauführung erfolgten Anschüttungen)

VwGH 23.01.2003, 2000/06/0182

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