§ 115 Abs 2 lit a KFG 1967 (Entziehung der Fahrschulbewilligung; Besitzer erfüllt die in § 109 angeführten persönlichen Erteilungsvoraussetzungen nicht mehr; Verkauf der Fahrschule ist als vollständige Betriebsaufgabe zu werten)
§ 109 Abs 1 lit d KFG 1967 (persönliche Voraussetzungen für Erteilung einer Fahrschulbewilligung; unmittelbare persönliche Leitung der Fahrschule; Auslegung des Begriffes)