§ 4 Abs 7a idF 19. Nov KFG (Kraftwagen mit Anhängern, maximale Summe der Gesamtgewichte sowie die Summe der Achslasten; tatsächliche Überschreitung)
§ 101 Abs 1 lit a KFG (Beladung von Kfz und Anhängern, Nichtüberschreitung des höchst zulässigen Gesamtgewichtes und der höchsten zulässigen Achslasten)