§ 2 Abs 3 dritter Satz FSG (Lenkerberechtigung für Klasse C umfasst Klasse B)
§ 24 Abs 2 FSG (Entziehung der Lenkerberechtigung für Klasse C schließt nicht eine solche für B in sich)
§ 73 Abs 1 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, ganz oder nur hinsichtlich bestimmter Gruppen)