§ 75 FrG 1997 (Feststellungsantrag; Zurückweisung des Antrages; Entscheidung der Asylbehörden; Verwaltungsgerichtshofbeschwerde; aufschiebende Wirkung)
VwGH 26.05.2003, 2003/18/0134
Die Beschw bringt vor, dass das gesamte im VerwVerf erstattete Vorbringen des Bf und das in seiner gegen den B des UBAS vom 28. 11. 2002 an den VwGH erhobenen Beschw enthaltene Vorbringen zum Bestandteil der vorliegenden Beschw erhoben würden und die Auffassung, dass er kein Flüchtling aus Sierra Leone wäre und in diesen Staat abgeschoben werden dürfte, rechtswidrig sei. Auch sei der B des UBAS aufgrund der dagegen an den VwGH erhobenen Beschw nicht rechtskräftig und hätte die bel Beh selbst prüfen müssen, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestünden, dass der Bf in Sierra Leone einer unmenschl Behandlung, Strafe oder Todesstrafe unterworfen wäre.