§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Falschnamen; Berücksichtigung früherer Aufenthaltsverbote; unterschiedliche Gültigkeitszeiträume; Interessenabwägung; Ermessensausübung; Dauer; „von klein auf im Inland aufgewachsen“)
§ 37 FrG 1997 (ebenso)