§ 37 Abs 7 TFLG 1996 (Streitigkeiten zwischen Agrargemeinschaften und ihren Mitgliedern; Aufhebung von Beschlüssen der Agrargemeinschaft; Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen; Grundstücksverkauf durch Agrargemeinschaft nicht von vornherein wegen Verstoß gegen Zweck der Agrargemeinschaft unzulässig; Interessen des Antragstellers müssen aus seiner Mitgliedschaft in der Agrargemeinschaft resultieren)
VwGH 24.04.2003, 2003/07/0006