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VwGH 27. 5. 2003, 99/07/0057 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2004/935ZfV 2004, 483 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 34 Abs 1 TFLG 1996 (Agrargemeinschaften; Zusammensetzung)

§ 34 Abs 4 TFLG 1996 (Stimmenmehrheit entscheidet bei Agrargemeinschaften ohne Satzungen; Stimmen sind nach Verhältnis der Anteile der Mitglieder zu zählen; Ausmessung der Nutzungen und Lasten nach Verhältnis der Anteile; sind keine Anteile festgelegt, ist jeder Anteil als gleich groß anzusehen; Zweifelsregel im letzten Satz findet nur auf nicht regulierte Agrargemeinschaften Anwendung)

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