§ 62 Abs 1 Wr BauO (Bauanzeige, Voraussetzungen; Einbau oder Abänderung von Badezimmern; Bauführungen in Wohnungen, die nicht von Einfluss auf die statischen Verhältnisse, keine Änderung der äußeren Gestaltung, gemeinsame Teile nicht in Anspruch nehmend; bewilligungspflichtiges Bauvorhaben, Parteistellung des Nachbarn im Anzeigeverfahren; Einbau oder Abänderung von Badezimmern in der Regel anzeigepflichtig; Abänderung des Fußbodenaufbaus noch kein Grund für Bewilligungspflicht)