§ 41 Abs 3 Stmk BauG (vorschriftswidrige bauliche Anlage; Beseitigungsauftrag; ungeachtet eines allenfalls anhängigen Verfahrens über Bewilligungsantrag oder Anzeige; Konsensfähigkeit des Baus keine Vorfrage)
VwGH 20.02.2003, 2001/06/0062
Gem § 41 Abs 3 Stmk BauG, LGBl 1995/59, hat die Beh hinsichtl vorschriftswidriger baulicher Anlagen einen Beseitigungsauftrag zu erlassen. Der Auftrag ist ungeachtet eines Antrages auf nachträgl Erteilung einer BauBew oder einer Anzeige gem § 33 Abs 1 zu erteilen. Dass die Errichtung der Lagerhalle und des zweigeschoßigen Bürohauses entsprechend § 19 Z 1 Stmk BauG bewilligungspflichtig ist, wird auch in der Beschw nicht in Abrede gestellt. Unstr ist auch, dass eine rk BauBew für diese Objekte nicht vorliegt.