§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Vorgesetzter, Vertrauensverlust, erhebliches Spannungsverhältnis, wiederholte sexuelle Belästigungen)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, ebenso; Abberufung von Leitungsfunktion)