§ 12 Abs 5 Z 2 WaffG (Waffenverbot; sichergestellte Waffen und Munition; Verfall; Glaubhaftmachung des Eigentums Dritter; Frist)
VwGH 24.04.2003, 2001/20/0470
Die im BeschwFall maßgebl Best des § 12 Abs 5 Z 2 WaffG unterscheidet sich von den entsprechenden Vorgängerbest im WaffG 1986 (vgl auch dort § 12 Abs 5 Z 2) und in § 12 Abs 5 lit b des WaffG 1967 im Wesentl dadurch, dass in den beiden letztgenannten G nicht schon die Glaubhaftmachung sondern erst der Nachweis des Eigentums einer verlässl Person an den sichergestellten Waffen und Munitionsgegenständen den Verfall derselben ausschloss.