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VwGH 24. 4. 2003, 2003/07/0027 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/1120ZfV 2004, 541 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 53a Abs 1 AVG (Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen)

§ 38 Abs 1 GebAG 1975 (Geltendmachung der Gebühr; Geltendmachung binnen 14 Tagen nach Abschluss der Tätigkeit dem Grunde und der Höhe nach schriftlich oder mündlich unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile; Anspruchsverlust bei Versäumung dieser Frist; Anspruchsverlust bei fehlender Aufgliederung nur, wenn diese nicht binnen gesetzter Frist vorgenommen wird)

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