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VwGH 23. 5. 2003, 2002/11/0205 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/1115ZfV 2004, 540 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 7 Abs 1 Z 5 AVG (Befangenheit von Verwaltungsorganen; Mitwirkung an Erlassung des angefochtenen Bescheides in unterer Instanz; nur bei unmittelbarer Mitwirkung)

VwGH 23.05.2003, 2002/11/0205

Die Befangenheit eines behördl Organs iSd § 7 Abs 1 Z 5 AVG bezieht sich nur auf die zur E berufenen Organwalter und nur die unmittelbare Mitwirkung dieser Organwalter an der B-Erlassung in unterer Instanz begründet diesen Ausschließungsgrund.

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