§ 7 Abs 1 Z 5 AVG (Befangenheit von Verwaltungsorganen; Mitwirkung an Erlassung des angefochtenen Bescheides in unterer Instanz; nur bei unmittelbarer Mitwirkung)
VwGH 23.05.2003, 2002/11/0205
Die Befangenheit eines behördl Organs iSd § 7 Abs 1 Z 5 AVG bezieht sich nur auf die zur E berufenen Organwalter und nur die unmittelbare Mitwirkung dieser Organwalter an der B-Erlassung in unterer Instanz begründet diesen Ausschließungsgrund.