§ 9 AVG (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit; nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; Sachwalterschaft für alle Belange, die über die Abwicklung der täglichen Bedürfnisse hinausgehen; Führung eines Reklamationsverfahrens nach Meldegesetz)
§ 273 Abs 3 ABGB (Sachwalter; für alle Belange, die über die Abwicklung der täglichen Bedürfnisse hinausgehen; Führung eines Reklamationsverfahrens nach Meldegesetz)