§ 9 AVG (Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit; nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; 16-jähriger; Führung eines Reklamationsverfahrens nach Meldegesetz; rechtserhebliche Erklärung nur durch den gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen; Genehmigung einer vom Minderjährigen selbst abgegebenen Erklärung)
VwGH 18.02.2003, 2002/05/0992