§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung, Sache; Berufung gegen die Umwandlung eines Grundstücks in den Grenzkataster, Aufhebung der Umwandlung eines anderen Grundstücks durch die Berufungsbehörde; Überschreitung der Sache)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Sachentscheidung, Sache; Berufung gegen die Umwandlung eines Grundstücks in den Grenzkataster, Aufhebung der Umwandlung eines anderen Grundstücks durch die Berufungsbehörde; Überschreitung der Sache)