§ 68 Abs 1 AVG (entschiedene Sache, neuer Antrag, Zurückweisung; Abweisung eines Baugesuchs, weil Gebäude die Abstände nicht einhalte; Teilung des abgewiesenen Antrags in zwei Teile; Beurteilung der beiden Ansuchen unabhängig voneinander, entschiedene Sache, wenn das Beantragte ein Gebäude darstellt)
VwGH 20.03.2003, 2001/06/0050