§ 52 Abs 2 AVG (Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises, keine Amtssachverständigen zur Verfügung, Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen; Feststellung der Ursachen von Bauschäden, denkmalgeschütztes Haus; Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen gerechtfertigt)
§ 76 Abs 1 AVG (Barauslagen; Ersatz durch die Partei, die den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat)