§ 17 Abs 1 AVG (Akteneinsicht; förmliche Mitteilung der Bereitschaft der Behörde nicht vorgesehen)
§ 64 Abs 2 AVG (aufschiebende Wirkung der Berufung, Ausschluss durch die Behörde, öffentliches Wohl; Zurücknahme eines Taxilenkerausweises mangels Vertrauenswürdigkeit)