§ 51e VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe, keine; Antrag auf Durchführung)
VwGH 20.05.2003, 2002/02/0247
Der Bf bringt in der Beschw vor, er habe „in seiner Berufungsschrift von 18. 12. 2001 ausdrückl die Durchführung einer mündl BerufungsVerh vor dem UVS beantragt“. Er rügt die Unterlassung der Durchführung dieser Verh.