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VwGH 3. 4. 2003, 2002/05/1238 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/1071ZfV 2004, 530 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 21 Abs 1 VwGG (Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, Parteien; Personen, die durch den Erfolg der Anfechtung in ihren Rechten berührt werden, Mitbeteiligte; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung gegenüber Nachbarn durch Entscheidung über Bauauftrag nach Nö BauO, wenn das Verfahren nicht über Antrag des Nachbarn eingeleitet)

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