§ 1 Abs 1 StVO (Geltungsbereich, Straßen mit öffentlichem Verkehr; keine; Veranstaltung, Wiese außerhalb der für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehenen Fläche)
§ 2 Abs 1 Z 1 StVO (Begriffsbestimmungen, Straße)
§ 5 Abs 2 StVO StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; keiner bei Lenken über Wiese die keine Straße mit öffentlichem Verkehr darstellt)