§ 97 StVO (Organe der Straßenaufsicht; Bestellung zum Ausbildner für die praktische Ausbildung zum Transportbegleiter; Grundlage für Rechtsanspruch, keine)
VwGH 29.04.2003, 2003/02/0054
In der StVO - insb § 97 findet sich kein Anhaltspunkt für einen Rechtsanspruch des Bf auf Bestellung zum Ausbildner für die prakt Ausbildung für Sondertransportbegleiter. Auch der Bf selbst vermag keinen derartigen Anspruch aus der Rechtsordnung abzuleiten.