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VwGH 29. 1. 2003, 2001/03/0174 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/1052ZfV 2004, 527 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 5 Abs 1 StVO (Lenken in alkoholisiertem Zustand; Alkoholgehalt des Blutes, Entsprechungsverhältnis zum Alkoholgehalt der Atemluft, unschlüssiges Gutachten)

VwGH 29.01.2003, 2001/03/0174

1. Aus § 5 Abs 1 StVO ergibt sich, dass einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l entspricht. Daher ist die Umrechnung eines best Blutalkoholgehaltes in den betr Wert als Atemalkoholgehalt mit dem Faktor 2 :1 vorzunehmen (VwGH 31.03.2000, 98/02/0131). Dieser ges festgelegte Umrechnungsschlüssel ist in dem von der bel Beh dem angef B zugrunde gelegten SV-GA nicht angewendet worden.

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