§ 29b StVO (gehbehinderte Personen; Behindertenausweis; maßgebliche „300 Meter Strecke“, Beachtung im medizinischen Gutachten und im angefochtenen Bescheid, keine)
VwGH 29.04.2003, 2001/02/0234
Schon deshalb erweist sich der Sachverhalt im BeschwFall als ergänzungsbedürftig, weil die bel Beh auf diese maßgebl „300 m-Strecke“ nicht Bedacht genommen hat und dies auch aus den von ihr herangezogenen medizin GA nicht entnehmbar ist. Dazu kommt, dass sich (die „Anwendung überdurchschnittl Kraftanstrengung“ ist im BeschwFall offenbar ohne Relevanz) im angef B keine konkreten Ausführungen dahin finden, die Zurücklegung der „Strecke“ sei ohne „große“ Schmerzen mögl. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.