§ 12 Abs 1 AlVG (Arbeitslosigkeit, Begriff Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, Tätigkeit, die ihrem Typ nach die Schaffung von Einkünften in Geld oder Güterform bezweckt; Tätigkeit als Autobusfahrer, Obmann eines Reisevereins, keine übliche Aufgabe)
VwGH 20.11.2002, 2002/08/0086