§ 19 AlVG (Fortbezug von Arbeitslosengeld)
§ 24 Abs 2 AlVG (Widerruf und rückwirkende Berichtigung der Bemessung des Arbeitslosengeldes, selbstständige Erwerbstätigkeit, dauerndes anbieten von entgeltlichen Dienstleistungen)
§ 25 Abs 1 AlVG (Rückforderung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes, nachträglich vorgelegter Einkommenssteuerbescheid, für das Jahr des Leistungsbezuges)