§ 25 Abs 1 AlVG (Rückforderung von Teilzeit-Karenzurlaubsgeld; Erkennen müssen, dass Anspruch nicht gebührt; Fahrlässigkeit; Behördenirrtum; Abstellen auf nach den konkreten Lebensumständen zumutbares Alltagswissen)
§ 29 Abs 1 idF von BGBl I 1997/4 AlVG (Karenzurlaubsgeld, sinngemäße Anwendung; ebenso)