§ 1 Abs 2 Z 3 TKG (Ziele; Abstellung des Missbrauchs von Marktmacht)
§ 18 Abs 4 TKG (Genehmigungsbedürftigkeit der Geschäftsbedingungen im Fall einer marktbeherrschenden Stellung bei Sprachtelefonie im festen oder mobilen Netz und bei Anbieten von Mietleitungen; Begriff der Marktbeherrschung wie in § 18 Abs 4 und 6 TKG )