§ 14 Abs 1 Z 3 lit c PassG (Entziehung und Versagung eines Reisepasses; Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise von Fremden; Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Schlepperei; Wohlverhaltensdauer; Zukunftsprognose)
VwGH 26.05.2003, 2003/18/0029
Die bel Beh hat die Versagung der Ausstellung eines Reisepasses und die Entziehung des Reisepasses insbesondere auf § 14 Abs 1 Z 3 lit c PassG gestützt. Da dieser Versagungsgrund nach dem Wortlaut des G verlangt, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passwerber den Reisepass benützen will, um die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu fördern, erübrigt es sich entgegen den Ausführungen in der Begründung des angefochtenen B nicht, „näher auf die Tatsache einzugehen, dass Sie den Reisepass dazu benützen wollen, um die rechtswidrige Ein- oder Ausreise eines Fremden zu fördern“. Gerade diese Frage wäre von der bel Beh zu beantworten gewesen.