§ 52 Abs 1 ZTKG (Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten; Umlagenordnung, Kundmachung, elektronische, nicht ausreichende, Veröffentlichung des Textes vor Beschlussfassung, Aufhebung; Umlagenbeschluss 2002; Haftpflichtversicherung, hoheitliche Überwälzung des Aufwands auf die Mitglieder, fehlende gesetzliche Grundlage, Aufhebung der Wortfolgen betreffend die Berufshaftpflichtversicherungsprämie)