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VfGH 13. 3. 2003, V 21-52/03 ( BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE )

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2004/832ZfV 2004, 406 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 52 Abs 1 ZTKG (Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten; Umlagenordnung, Kundmachung, elektronische, nicht ausreichende, Veröffentlichung des Textes vor Beschlussfassung, Aufhebung; Umlagenbeschluss 2002; Haftpflichtversicherung, hoheitliche Überwälzung des Aufwands auf die Mitglieder, fehlende gesetzliche Grundlage, Aufhebung der Wortfolgen betreffend die Berufshaftpflichtversicherungsprämie)

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