§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot; unbefugter Besitz von Waffen und Kriegsmaterial; Besitz zweier Schnellfeuerwaffen und eines „schießenden“ Kugelschreibers; fehlende Auseinandersetzung mit übrigen Einzelheiten)
VwGH 27.02.2003 , 2001/20/0213
Die den angefochtenen B tragende Annahme der bel Beh, schon die bloße Tatsache des Besitzers zweier Schnellfeuerwaffen und eines „schießenden Kugelschreibers“ rechtfertige ohne Auseinandersetzung mit den übrigen Einzelheiten des Falles die Verhängung eines Waffenverbotes, steht mit dieser Jud nicht im Einklang. Der angefochtene B war daher gem § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.