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VwGH 28. 1. 2003, 2001/05/0049 ( VERWALTUNGSSTRAFRECHT )

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/804ZfV 2004, 395 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 51e Abs 1 VStG (unabhängiger Verwaltungssenat, Berufungsverfahren, öffentliche mündliche Verhandlung)

§ 51e Abs 2 VStG (Entfall der mündlichen Verhandlung; Zurückweisung des Antrags oder Bescheid bereits aufgrund der Aktenlage aufzuheben)

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