§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Lenkerauskunft, keine infolge verstrichener Zeit; Aufzeichnungen, keine)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; Lenkerauskunft, Verweigerung, keine „Verletzung der Aufzeichnungspflicht“)
§ 5 Abs 1 VStG (Schuld; Lenkerauskunft, keine infolge verstrichener Zeit; Aufzeichnungen, keine)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; Lenkerauskunft, Verweigerung, keine „Verletzung der Aufzeichnungspflicht“)