§ 17 VStG (Verfall, Gegenstände des Verfalls, Eigentum des Täters oder eines Mitschuldigen; Verfall von Gegenständen die im Eigentum Dritter stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen)
§ 17 VStG (Verfall, Gegenstände des Verfalls, Eigentum des Täters oder eines Mitschuldigen; Verfall von Gegenständen die im Eigentum Dritter stehen nur unter bestimmten Voraussetzungen)