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VwGH 28. 2. 2003, 2000/02/0311 ( STRASSENPOLIZEI )

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/777ZfV 2004, 389 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 89a Abs 2 StVO (Entfernung von Hindernissen, Verkehrsbeeinträchtigung, Entfernung)

§ 89a Abs 2 lit b StVO (Verkehrsbeeinträchtigung; Abstellen im Haltestellenbereich; strenger Maßstab im städtischen Bereich in Ansehung von „Normalbussen“)

§ 89a Abs 7 StVO (Kostenvorschreibung; rechtskräftige Bestrafung, Voraussetzung, keine)

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