§ 42 StVO (Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge, Wochenendfahrverbot)
§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen; Voraussetzungen; erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse des Antragstellers; soziale Erwägungen betreffend LKW-Fahrer, Berücksichtigung, keine; wirtschaftliches Interesse, behaupteter Wettbewerbsnachteil, konkretes Vorbringen, keines)